Plan & Design

Neue Aufzugsrichtlinie

Die Aufzugsrichtlinie regelt die Anforderungen für das Inverkehrbringen von Aufzügen im Europäischen Wirtschaftsraum. Die neue europäische Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU (früher 95/16/EG) wurde durch die 12. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) – 12. ProdSV – in nationales Recht umgesetzt und ist damit seit 20. April 2016 auch in Deutschland anzuwenden.

Beschaffenheit und Betrieb

Die Anforderungen an die Beschaffenheit werden durch unter der Aufzugsrichtlinie harmonisierte Normen konkretisiert. Für Aufzugsanlagen sind dies vor allem die Normen der EN 81-Reihe "Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen". Neu verweist diese auch auf die EN 81-20/50.

Gemäß der Europäischen Aufzugsrichtlinie führen wir für jede Aufzugsanlage ein sogenanntes Konformitätsbewertungsverfahren durch: Mit Ausstellung einer Konformitätsbescheinigung und Anbringen des CE-Kennzeichens erklären wir die Übereinstimmung der Aufzugsanlage mit den gesetzlichen Anforderungen.

Der Betrieb von Aufzugsanlagen ist national geregelt – in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist der Umbau ebenso definiert wie die Modernisierung von Aufzügen, die Instandhaltung und wiederkehrende Prüfungen.

Die wichtigsten Änderungen der neuen Richtlinie

  • Anpassung der technische Dokumentation für mehr Transparenz
  • Neue Konformitätserklärung
  • Name des Montagebetrieb des Aufzugs + Adresse in Kabine oder in der technischen Dokumentation
  • Name Hersteller/Importeur Sicherheitsbauteile auf Typenschild + Ident-, Serien- oder Chargennummer
  • Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Sicherheitsbauteilen
  • Implementation von Überwachungs-/Reportingsystem für Abweichungen

100% transparent – mit Schindler

Wir erfüllen alle Anforderungen, die durch die neue Richtlinie erforderlich geworden sind und bestätigen dies durch die Ausstellung der Konformitätserklärung.

Die neue Aufzugsrichtlinie fordert speziell für Sicherheitsbauteile eine Rückverfolgbarkeit. Diese wird bei Schindler durch ein spezielles elektronisches Trackingsystem umgesetzt.

Die Sicherheitsbauteile sind im Anhang 3 der Aufzugsrichtlinie definiert.