Aufzüge, die ab 1. September 2017 in Verkehr gebracht werden, müssen dem neusten Stand der Technik gemäß EN 81-20/50 entsprechen. Beide Normen betreffen sowohl Personen- als auch Güteraufzüge.
Die EN 81-20 definiert die Vorgaben für die Konstruktion und die technischen Eigenschaften von Aufzügen. Sie schreibt auch vor, welche Randbedingungen beim Einbau von Aufzügen zu beachten sind.
Die EN 81-50 legt fest, wie der Test von Komponenten und die Prüfung von Aufzügen zu erfolgen hat.
Insgesamt bedeutet dies ein höherer Sicherheitsstandard für Fahrgäste und Servicepersonal und einen höheren Fahrkomfort. Erfahren Sie mehr über die Details in der folgenden Übersicht:
Fahrgastsicherheit und Komfort
Sicherheit für das Servicepersonal
Die Sicherheit der Fahrgäste und des Servicepersonals steht bei uns an erster Stelle. Als einer der führenden Anbieter in Deutschland ist es für uns daher selbstverständlich, den neuen Anforderungen so früh wie möglich gerecht zu werden.
Wir warten also nicht bis die Pflicht eintritt, sondern bieten Ihnen bereits heute die Lösung von morgen an: Technologien, die auf dem neuesten Stand der Technik basieren. Sie erhalten für unsere Aufzüge Angebote nach der neuen Norm EN 81-20/50. Profitieren Sie als Vorreiter bereits jetzt von dem zukünftigen Standard und investieren Sie in die Langlebigkeit Ihrer Aufzüge.
Bis zum 01.09.2017 in Betrieb genommene Anlagen sind nicht von der Neuerung betroffen und können nach den bestehenden Normen EN 81-1 und EN 81-2 betrieben werden. Falls Sie sich darüber informieren möchten, wann und wie Sie Ihre bestehende Anlage modernisieren sollten, kontaktieren Sie unsere Ansprechpartner im Bereich Modernisierung.