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Alle Fakten zu Fernnotrufsystemen in Aufzügen

Bis Ende 2020 muss in jedem Aufzug ein Fernnotrufsystem installiert sein. Ruth Sinigoj, Head of Digital Sales bei Schindler Deutschland, erläutert, was Betreiber dabei beachten sollten.


Frau Sinigoj, nicht jeder Aufzug verfügt über ein Fernnotrufsystem. Wie viele müssen schätzungsweise noch nachgerüstet werden?

Wir schätzen, dass es in Deutschland noch mehr als 100.000 Aufzüge ohne ein sogenanntes Zwei-Wege-Kommunikationssystem gibt. Hinzu kommt, dass einige der eingebauten Geräte nicht den aktuellen Normen entsprechen. Deshalb empfehlen wir immer, das vorhandene System einmal prüfen zu lassen und auf den neuesten Stand zu bringen.

Frau Sinigoj, nicht jeder Aufzug verfügt über ein Fernnotrufsystem. Wie viele müssen schätzungsweise noch nachgerüstet werden?

Wir schätzen, dass es in Deutschland noch mehr als 100.000 Aufzüge ohne ein sogenanntes Zwei-Wege-Kommunikationssystem gibt. Hinzu kommt, dass einige der eingebauten Geräte nicht den aktuellen Normen entsprechen. Deshalb empfehlen wir immer, das vorhandene System einmal prüfen zu lassen und auf den neuesten Stand zu bringen.

Was sind die Vorteile eines Zwei-Wege-Kommunikationssystems?

Der Betreiber hat den Vorteil, dass er die Verantwortung im Fall eingeschlossener Personen delegieren kann und den Passagieren im Ernstfall schnell geholfen wird. Denn bei Betätigung der Notruftaste stellt zum Beispiel das Schindler Notrufsystem automatisch eine Sprechverbindung zu einer ständig besetzten Leitzentrale her. Speziell ausgebildetes Personal betreut die eingeschlossene Person. Gleichzeitig wird ein Service-Techniker informiert, der die Befreiung innerhalb der gesetzlich geforderten Zeit von einer halben Stunde einleitet

Kann es durch die vorgeschriebene Nachrüstung in diesem Jahr zu Engpässen kommen?

Lieferzeiten gibt es keine, da noch ausreichend Geräte verfügbar sind. Zudem erweitern wir unsere Lager- und Montagekapazitäten, sodass wir der erwarteten Anzahl der Aufträge gerecht werden können.

Damit wir unsere Kapazitäten besser einteilen und die Montagerouten der Service-Techniker effizient koordinieren können, ist es aber besser, den Auftrag so früh wie möglich zu erteilen. Wir wünschen uns, die Aufträge spätestens zur Jahresmitte 2019 im Haus zu haben. Abgesehen davon signalisiert eine frühzeitige Beauftragung dem Gesetzgeber auch, dass der Betreiber seine Pflichten kennt und ernst nimmt. Einige Verwalter brauchen vorab einen Beschluss der Eigentümer. Hier empfehlen wir, dies schon im Frühling in der Gemeinschaft zu klären, um Verzögerungen zu vermeiden.

Mit welchen Folgen müssen Betreiber rechnen, wenn das Fernnotrufsystem nicht rechtzeitig nachgerüstet wird?

2020 endet die Übergangsfrist der 2015 bereits in Kraft getretenen rechtlichen Regelung. Wird das gesetzlich vorgeschriebene Notrufsystem bis dahin nicht nachgerüstet, wird die Zugelassene Überwachungsstelle das als Mangel feststellen, der behoben werden muss. Aber die rechtlichen Konsequenzen sollten nicht der einzige Antrieb sein. Wichtig ist, dass die Bewohner den Aufzug gerne benutzen und sich sicher fühlen. Ist der Aufzug mit einem Fernnotrufsystem ausgestattet, das den Anordnungen des Gesetzgebers entspricht, wird dies gekennzeichnet. So wissen die Passagiere, dass sie im Ernstfall jederzeit Hilfe rufen können.

Bis 2018 sollte das analoge Telefonnetz der Deutschen Telekom sukzessive abgeschaltet und durch ein IP-basiertes Netz ersetzt werden. Wie ist der aktuelle Stand hierzu?

Nach unserem heutigen Kenntnisstand ist die Abschaltung des analogen Netzes noch nicht abgeschlossen. Viele unserer Kunden nutzen diese Gelegenheit auch dafür, Ihr Notrufsystem auf Mobilfunktechnik umzurüsten und sich damit die Welt der digitalen Dienstleistungen am Aufzug aufzumachen

Gibt es durch die Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung weitere Pflichten zum Notruf?

Ja, neben einem Fernnotrufsystem muss ein Notfallplan vorhanden sein. Dieser enthält unter anderem Informationen zum Standort des Aufzugs, dem verantwortlichen Arbeitgeber und zu Personen, die eine Notbefreiung vornehmen können. Auch Erste-Hilfe-Hinweise sowie eine Befreiungsanleitung sind vorgesehen. Bei Anlagen, die nicht an einen Notdienst angeschlossen sind, sondern bei denen noch eine beauftragte Person für die Notbefreiung verantwortlich ist, muss der Notfallplan sichtbar in der Nähe des Aufzugs angebracht sein. Verfügt der Aufzug über ein modernes Notrufsystem reicht es, wenn der Notfallplan beim Notdienst und in der Betreiberdokumentation hinterlegt ist.


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