Plan & Design

Neue EN 81-70:2018 - Schindler Aufzüge erfüllen neue Norm schon jetzt

Überarbeitete Anforderungen an barrierefreie Aufzüge / Übergangsfrist der neuen EN 81-70 endet in einem Jahr.


Schindler Edition 5000 CARE

Berlin – Die EN 81-70, die die "Zugänglichkeit von Aufzügen für Personen mit Behinderungen" definiert, wurde überarbeitet und bringt einige Neuerungen mit sich. Obwohl eine Übergangsfrist bis zum 31. Mai 2020 gilt, erfüllen Schindler Aufzüge die neue Norm bereits jetzt und bieten Planungssicherheit, auch bei Bauvorhaben mit längerer Projektdurchlaufzeit. Darüber hinaus wurden neue Aufzugstypen für die barrierefreie Beförderung festgelegt.

Neue Vorgaben für die Kabinenausstattung

Die Neuauflage der Norm für barrierefreie Aufzüge liegt seit Mai 2018 vor. Noch ein Jahr ist sowohl die bisherige als auch die aktuelle Fassung gültig. Neuerungen gibt es beispielsweise im Bereich der Kabinenausstattung. So wurden die Anzahl, Position und Ausführung von Handläufen eindeutiger geregelt und an andere Normen angepasst. Auch die Vorgaben für Kennzeichungen und Kontraste von Befehlsgebern, z.B. zur Stockwerksauswahl, wurden überarbeitet.

Außer Zahlen können ab sofort auch Buchstaben und Piktogramme verwendet werden. Vorerst offeriert Schindler gemäß EN 81-70 2003. Die Features der neuen Fassung können bereits jetzt optional bei jedem neuen Schindler-Aufzug umgesetzt werden.

Barrierefreie Aufzüge werden breiter

Planer sollten bei ihren Bauvorhaben die geänderten Vorgaben für barrierefreie Aufzüge im Blick behalten: Statt drei Fahrkorbtypen wird nun zwischen fünf Typen unterschieden. Die Änderungen betreffen in erster Linie die Fahrkorbbreite oder Nutzlasten. Ein Beispiel ist Typ 1, dessen Tiefe von 1250 mm auf 1300 mm erhöht wurde. Zudem darf dieser Typ nur noch in bestehenden Gebäuden eingesetzt werden. Neu ist Fahrkorbtyp 3 mit Übereckzugang, bei dem der Fahrgast mit Rollstuhl um 90 Grad wenden kann.

Zur Notwendigkeit von behindertengerechten Aufzügen

Die EN 81-70 regelt als einzige Norm die Beschaffenheitsanforderungen an behindertengerechte Aufzüge. Alle weiteren Normen verweisen lediglich auf sie. Wann ein behindertengerechter Aufzug eingesetzt werden muss, legt die Musterbauordnung (MBO) fest.

Gemäß § 39 Abs. 4 müssen Gebäude mit einer Höhe nach § 2 Abs. 3 Satz 2 von mehr als 13 m Aufzüge in ausreichender Zahl haben. Von diesen Aufzügen muss mindestens ein Aufzug Kinderwagen, Rollstühle, Krankentragen und Lasten aufnehmen können und Haltestellen in allen Geschossen haben. Dieser Aufzug muss von allen öffentlichen Verkehrsflächen, wie der Straße und dem Treppenhaus, und von allen Wohnungen in dem Gebäude aus stufenlos erreichbar sein.


Über Schindler

Der 1874 gegründete Schindler Konzern ist einer der weltweit führenden Anbieter von Aufzügen und Fahrtreppen und damit einhergehenden Dienstleistungen. Seine innovativen und umweltfreundlichen Zutritts- und Beförderungssysteme prägen maßgeblich die Mobilität einer urbanen Gesellschaft. Täglich bewegt Schindler mit seinen Mobilitätslösungen 1 Milliarde Menschen auf der ganzen Welt. Hinter diesem Erfolg stehen mehr als 60.000 Mitarbeitende in über 100 Ländern. Schindler Deutschland wurde 1906 als erste Auslandstochter gegründet und ist heute mit rund 4.000 Mitarbeitern an 70 Standorten präsent.

Weitere Informationen

Jan Steeger, Pressesprecher
Telefon +49 30 7029 2560, jan.steeger@schindler.com