Plan & Design

Notfallplan für alle Aufzüge ist Pflicht

Betreiber müssen Notfallplan zur Personenbefreiung vorhalten / Übergangsfrist für bestehende Aufzüge läuft zum 31. Mai 2016 ab.


Berlin – Ab 1. Juni 2016 fordert der Gesetzgeber für alle Aufzüge einen Notfallplan. Bei Neuanlagen ist das Dokument mit der novellierten Betriebssicherheitsverordnung bereits jetzt verpflichtend, für bestehende Anlagen läuft die bislang geltende Übergangsfrist zum 31. Mai aus. Dr. Karl Meyer, Leiter der Notrufzentrale beim Aufzugsunternehmen Schindler, begrüßt diese gesetzliche Neuerung. "Der Notfallplan enthält alle Informationen, die für eine zügige Befreiung eingeschlossener Personen erforderlich sind. Aufzugsbetreiber, die noch keinen Notfallplan erstellt haben, können hier ein Musterformular herunterladen."

Schindler - Notfallplan für alle Aufzüge ist Pflicht

Daten für mehr Sicherheit

Das Dokument ist innerhalb weniger Minuten ausgefüllt und enthält Informationen zum Standort des Aufzugs, dem verantwortlichen Betreiber und zu Personen, die eine Notbefreiung vornehmen können. Auch die Kontaktdaten von Ersthelfern sowie Informationen zur Lage der Notbefreiungsanleitung dürfen nicht fehlen. Diese Angaben müssen regelmäßig aktualisiert werden.

Bei Aufzügen mit Verbindung zu einer Einsatzleitzentrale reicht es, wenn der Notfallplan beim Notdienst und in der Betreiberdokumentation hinterlegt ist. Bei Anlagen, die nicht an einen Notdienst angeschlossen sind, sondern bei denen noch eine beauftragte Person (ehemals Aufzugswärter) für die Notbefreiung verantwortlich ist, muss der Notfallplan in der Nähe des Aufzugs sichtbar angebracht sein. Schindler steht seinen Servicekunden bei Fragen zum Notfallplan und zur Notbefreiungsanleitung mit Rat und Tat zur Seite.

Notrufsystem nachrüsten

Zusätzlich sollten Betreiber darauf achten, dass der Aufzugsnotruf den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Denn spätestens ab 2020 muss jeder Aufzug über eine sogenannte Zwei-Wege-Kommunikationseinrichtung verfügen. "Es ist ratsam, die Installation kurzfristig in Angriff zu nehmen", weiß Dr. Karl Meyer. "Schon heute haftet der Betreiber, wenn die Befreiung eingeschlossener Personen nicht innerhalb einer halben Stunde eingeleitet werden kann." Die Nachrüstung oder Modernisierung eines veralteten Fernnotrufs über einen kostengünstigen Mobilfunkanschluss lässt sich bei jedem Aufzug problemlos realisieren und sichert die direkte Sprechverbindung zur Notrufzentrale.

Entlastung bei den Betreiberpflichten

Mit der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 erhöhten sich auch die haftungsrechtlichen Konsequenzen für den Betreiber. Mit "Prüfung Plus" bietet Schindler daher ein Ergänzungspaket zum Wartungsvertrag an, mit dem sich eine Vielzahl von Pflichten an das Aufzugsunternehmen delegieren lassen. Enthalten sind unter anderem die Koordination und Kostenübernahme der Prüftermine mit einer zugelassenen Überwachungsstelle, eine elektrische Prüfung nach Unfallverhütungsvorschrift, der Abgleich des Anlagenzustands mit dem aktuellen Stand der Technik sowie eine Bewertung der Umfeldgefährdungen. Wer möchte, kann darüber hinaus auch die Ausbildung der erforderlichen beauftragten Personen durch Schindler durchführen lassen.


Über Schindler

Der 1874 gegründete Schindler Konzern ist einer der weltweit führenden Anbieter von Aufzügen und Fahrtreppen und damit einhergehenden Dienstleistungen. Seine innovativen und umweltfreundlichen Zutritts- und Beförderungssysteme prägen maßgeblich die Mobilität einer urbanen Gesellschaft. Täglich bewegt Schindler mit seinen Mobilitätslösungen 1 Milliarde Menschen auf der ganzen Welt. Hinter diesem Erfolg stehen mehr als 57.000 Mitarbeitende in über 100 Ländern. Schindler Deutschland wurde 1906 als erste Auslandstochter gegründet und erwirtschaftet heute als Marktführer mit rund 3.200 Mitarbeitern an 60 Standorten circa 690 Millionen Euro Jahresumsatz.

Weitere Informationen

Jan Steeger, Media Manager
Telefon +49 30 7029 2560, Fax +49 30 7029 2406, jan.steeger@schindler.com