Erhalten Sie einen Überblick, welche Projektschritte von der Montage bis zum Betrieb notwendig sind.
Schindler | ZÜS* | Betreiber | |
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1. Aufzugsmontage | ✓ | - | - |
2. Abnahme zur Inverkehrbringung | ✓ | ✓ | - |
3. Prüfung vor Inbetriebnahme Die Prüfung erfolgt durch eine Zentrale Überwachungsstelle (ZÜS). | - | ✓ | - |
4. Sichtabnahme Vor Auskleidung werden Mängel vom Betreiber und dem Schindler Montageleiter protokolliert und von beiden Parteien bestätigt. | ✓ | - | ✓ |
5. Bauauskleidung Es erfolgt die Anbringung von Provisorien. | ✓ | - | - |
6. Inbetriebnahme Beginn der temporären Nutzung des Aufzugs im Baubetrieb. | - | - | ✓ |
7. Aufzug im Baubetrieb Bauwartungen und regelmäßige Kontrollen nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind während der Nutzung im Baubetrieb Pflicht. | ✓ | - | ✓ |
8. Außerbetriebnahme Ende der temporären Nutzung des Aufzugs im Baubetrieb. | - | - | ✓ |
9. Erneute Sichtabnahme Während der Bauphase entstandene Schäden werdem vom Betreiber und dem Schindler Montageleiter protokolliert und ein Angebot zur Behebung der Schäden durch Schindler erstellt. | ✓ | - | ✓ |
10. Behebung der Schäden Schindler behebt entstandene Schäden wie mit dem Betreiber vereinbart. | - | - | |
11. Änderung auf bestimmungsgemäßen Betrieb Bauseitige Provisorien werden entfernt und bauseitige Anforderungen gemäß des Konformitätsbewertungsverfahren erfüllt. | ✓ | - | - |
12. "Prüfung nach Änderung" Diese erfolgt durch eine ZÜS. | - | ✓ | - |
13. Übergabe zum bestimmungsgemäßen Betrieb Beginn der regulären Nutzung des Aufzugs als Personenaufzug. | - | - | ✓ |
* Zentrale Überwachungsstelle (TÜV/DEKRA/GTÜ)
* sind Pflichtfelder.
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