Um Aufzüge im Baubetrieb nutzen zu können, sind Sie als Betreiber verpflichtet, eine Aufzugswartung durchführen zu lassen und eine Notrufverbindung zu einer ständig besetzten Stelle sicherzustellen.
Entstandene Schäden während der Bauphase, die auf äußere Einflüsse zurückzuführen sind, gehen grundsätzlich zu Lasten des Betreibers.
Während der Bauphase liegen die Betreiberpflichten rund um den Aufzug i.d.R. beim Generalunternehmer.
Feuerwehraufzüge können grundsätzlich nicht als Aufzug im Baubetrieb verwendet werden, da diese zur Inbetriebnahme des Gebäudes als erstes betriebsbereit sein müssen.
Das müssen Sie tun
Stellen Sie sicher, dass die Notrufannahme rund um die Uhr gewährleistet ist.
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Planung, dass ein „Aufzugsführer“, der auf der Baustelle präsent ist, Ihre Kosten und nicht zuletzt auch das Sicherheitsrisiko erheblich reduziert.
Kalkulieren Sie Kosten für die zusätzliche Endabnahme (im Baubetrieb), ggf. für ein GSM-Modul und die laufenden Kosten während der Bauphase.
Kontaktieren Sie Ihren Ansprechpartner bei Schindler frühzeitig, um die idealen Bedingungen für die Nutzung als Bauaufzug zu finden.
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